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Mitarbeiterbeobachtung

Die Datenschutzaffären der vergangen Jahre haben eine große Sensibilität im Umgang mit der Privatsphäre von Mitarbeitern geschaffen. Kein Unternehmen will in diesem Zusammenhang negativ erwähnt werden. Was aber ist erlaubt?

Darf ein Unternehmen externe Berater einschalten um die Aktivitäten von Mitarbeiter zu kontrollieren? 
Eine pauschale Kontrolle von Mitarbeitern ist nicht zulässig. Besteht allerdings ein begründeter Verdacht gegen bestimmte Mitarbeiter (Abrechnungsbetrug, Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, etc.), dann kann und darf der Arbeitgeber externe Personen einschalten und in einem solchen Einzelfall auch personenbezogene Daten (Name, Anschrift der Mitarbeiter) an diese externen Personen herausgeben. Solche Beobachter dürfen Arbeitnehmer im Betrieb überwachen, dabei muss der Betriebsrat nicht gefragt werden. (Beschluss des BAG, AZ 1 ABR 26/90)

Darf ein Unternehmen die Daten von Bewerbern überprüfen?
Ja. Das ist inzwischen sogar üblich. Rund 65% aller Firmenchefs gaben an, Bewerber für sensible Bereiche auch von externen Beobachtern vorab eingehend prüfen zu lassen, z.B. die Richtigkeit von Zeugnissen, Auslandsaufenthalten etc.

Darf man Krankschreibungen überprüfen?
Wenn jemand als "Blaumacher" gilt, dann darf der Chef unangemeldete Hausbesuche durchführen und auch eine Überwachung über einen bestimmten (Krankheits-) Zeitraum durch externe Beobachter durchführen lassen. Sollte so ein sogenannter Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall gerichtsverwertbar nachgewiesen werden, so sind Abmahnung, fristlose Kündigung und sogar eine Strafanzeige wegen Betrugs möglich und denkbar. Auch kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung in diesem konkreten Krankheitsfall verweigern und die Kosten der Agentur nach §91 ZPO als Schadensersatz vom Mitarbeiter zurückfordern.

 

In Deutschland ist die Rechtsberatung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz reglementiert, das zum 1. Juli 2008 das bis dahin gültige Rechtsberatungsgesetz abgelöst hat. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte. Andere Personen dürfen keine rechtliche Beratung erteilen. Alle Angaben und Informationen auf unserer Website, inkl. aller Unterseiten und des Newsletters sind ausdrücklich nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

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