Beratungen können mit Zuschüssen gefördert werden. Es gibt äußerst attraktive Beraterzuschüsse für
Existenzgründer vor Gewerbeanmeldung (sog. "Vorgründungscoaching" bzw. "Nachfolgecoaching" der IHK)
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit bis ein Jahr nach Gründung (sog. "Gründercoaching-Deutschland" der KfW)
Gründer und junge Unternehmen bis fünf Jahre nach der Gründung (sog. "Gründercoaching-Deutschland" der KfW)
kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt sind (diese können im Rahmen vorgegebener Grenzen für Umsatz (<50 Mio. Euro) oder Bilanzsumme (<43 Mio. Euro) sowie Anzahl der Beschäftigten (<250 Mitarbeiter) für allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten beantragen)
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Klicken Sie dazu hier und wählen Sie als Betreff "Beratungszuschuss" aus.